TGM Römer

Technisches Gebäude Management

Brandschutztechnik

Brand- Rauchschutztüren und Feststellanlagen

Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt. Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, daß Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch- und Feuerschutztüren verschlossen sein müssen. Allerdings stören im Schloß liegende Türen oft den Betriebsablauf. Das Offenhalten von Feuerschutztüren ist nur erlaubt, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind.

Feststellanlagen halten im normalen Betriebsablauf Feuerschutztüren mit einer Haltevorrichtung (Haftmagnet o.ä.) offen. Erkennen die Rauch- oder Thermoschalter einen Brand, geben sie einen Impuls an die Haftmagnete, die die festgestellte Feuerschutztür freigeben. Rauch bleibt wesentlich länger auf einen Brandabschnitt beschränkt.

Der Betreiber ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen.Diese Prüfung und Wartung darf nur von einer Fachfirma ausgeführt werden.

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