Hydranten
Löschwassertechnische Anlagen sind immer Individuallösungen, die optimal auf die jeweiligen Bedingungen abgestimmt werden müssen. Unsere Anlagen und Komponenten entsprechen sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch den gültigen Normen und garantieren somit die größtmögliche Sicherheit.
Unser besonders geschultes Fachpersonal und technisch speziell ausgerüstete Kundendienstfahrzeuge bieten die Voraussetzungen, um Löschwasserleitungen und Schlauchanschlusseinrichtungen entsprechend den geltenden Vorschriften der DIN 14 461, DIN 14 462 und DIN EN 671-3 prüfen zu können.
Die von der Baubehörde vorgeschriebene Schlauchanschlusseinrichtung unterliegt seit der Neufassung der DIN einer genau reglementierten Überprüfung:
Wandhydranten: jährlich
Steigleitung "nass": jährlich
Steigleitung "trocken": alle 2 Jahre
Steigleitung "nass/trocken": jährlich
Den gleichen Prüfintervallen unterliegen die dazugehörenden Schlauchanschlusseinrichtungen. Mit der regelmäßigen Gebrauchsprüfung wird die Betriebsbereitschaft der installierten Brandschutzeinrichtungen gewährleistet.
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